Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

StBAPO 2022

§ 3 Abschluss

Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.

§ 2 § 4